Deutschlands Wohnungsbauoffensive: 300 Millionen Euro für die Umwandlung von Gewerbe- in Wohnraum
03. Juli 2026
Deutschlands Wohnungsbauoffensive: 300 Millionen Euro für die Umwandlung von Gewerbe- in Wohnraum03. Juli 2026 Warum sollte ich das lesen?Deutschland steht auf dem Wohnungsmarkt unter erheblichem Druck, insbesondere in den Ballungszentren. Gleichzeitig hat sich der Bürosektor teilweise zu einer notleidenden Anlageklasse entwickelt, die von strukturellen Leerständen und sinkender Nachfrage betroffen ist. Das neue Programm der Bundesregierung zur Umwandlung von Gewerbe- in Wohnraum zielt darauf ab, beide Probleme anzugehen, indem es finanzielle Anreize für die Umwandlung beheizter Nichtwohngebäude in Wohneinheiten schafft. Dafür stehen nun Bundesmittel in Höhe von 300 Mio. Euro zur Verfügung. Das Programm richtet sich an Immobilienentwickler, institutionelle Investoren, Vermögensverwalter, Wohnungsbaugesellschaften und Eigentümer veralteter Gewerbeimmobilien, die Strategien zur Neupositionierung prüfen. Förderfähige Antragsteller können eine Förderung in Höhe von bis zu 30 % der förderfähigen Umwandlungskosten erhalten, berechnet auf Grundlage einer maximalen Bemessungsgrundlage von EUR 100.000 je neu geschaffener Wohneinheit. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 30.000 Euro pro Wohneinheit und bis zu 300.000 Euro pro Projekt. Was muss ich wissen?Neues KfW-Förderprogramm Nr. 266 – („Gewerbe zu Wohnen“)Das Bundesministerium für Wohnungswesen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat am 30. Juni 2026 das KfW-Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ eingeführt. Das Programm unterstützt die Umwandlung von bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten (beheizten) Gebäuden oder Gebäudeteilen in Wohnraum. Die Förderung erfolgt in Form eines direkten Zuschusses. Das Programm fördert die Umnutzung von beheizten Nichtwohngebäuden in Wohnraum, wobei mindestens eine neue Wohneinheit geschaffen werden muss. Zu den förderfähigen Antragstellern zählen Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Immobilienbesitzer und andere Projektträger. Fördermittel können für bauliche Anpassungsmaßnahmen, Änderungen der Grundrisse, den Innenausbau, Barrierefreiheitsmaßnahmen sowie Arbeiten an Außenanlagen gewährt werden. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass die neu geschaffenen Wohneinheiten in der Regel mindestens den Standard „KfW-Effizienzhaus 85, Energieeffizienzklasse (EE-Klasse)“ erfüllen müssen. Wichtige Auswirkungen für Bauträger und InvestorenDer Zuschuss kann ab sofort beantragt werden, sofern der Antrag vor Beginn jeglicher projektbezogener Arbeiten eingereicht wird. Bauträger und Investoren sollten daher bei der Überprüfung ihres Immobilienportfolios prüfen, ob die beabsichtigte Umnutzung von gewerblicher zu Wohnnutzung rechtlich umsetzbar ist und ob die erforderliche Umnutzungsgenehmigung gemäß den geltenden baurechtlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes erteilt werden kann. Im Rahmen dieser Prüfung muss die planungsrechtliche Zulässigkeit der Wohnnutzung sorgfältig geprüft werden. Es können Konflikte mit benachbarten gewerblichen Betrieben hinsichtlich Lärm, Verkehr, Lieferverkehr und Betriebszeiten auftreten, die sowohl das Genehmigungsverfahren als auch die langfristige Vermarktbarkeit des umgenutzten Gebäudes beeinträchtigen können. Marktteilnehmer, die an der Finanzierung von Serviced Apartments im Rahmen dieses KfW-Programms interessiert sind, sollten beachten, dass die Förderfähigkeit als Wohnnutzung nach deutschem öffentlichem Recht vom Betriebskonzept, der Mietstruktur, der Dauer der Belegung und dem Umfang der hotelähnlichen Dienstleistungen des Serviced Apartments abhängt und daher eine Einzelfallprüfung erfordert. Wie soll ich nun vorgehen?Entwickler und Investoren sollten potenziell geeignete Objekte identifizieren und eine kombinierte rechtliche, technische und finanzierungsbezogene Eignungsprüfung für eine mögliche Umwandlung von gewerblicher in Wohnnutzung solcher Objekte in Betracht ziehen. Publikationen
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