Legal Alert | Beschäftigung von ukrainischen Flüchtlingen
02. März 2022
Legal Alert | Beschäftigung von ukrainischen Flüchtlingen02. März 2022 Mit Wirkung vom 26. Februar 2022 wurde das Gesetz über bestimmte Maßnahmen im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine (weiter als "Novelle") erlassen, das unter anderem das Verfahren zur Gewährung des vorübergehenden Schutzes (auf Slowakisch „dočasné útočisko“) nach dem Asylgesetz vereinfacht. Vorübergehender Schutz wird gewährt, um Ausländer vor Krieg, endemischer Gewalt, den Folgen einer humanitären Katastrophe oder anhaltenden oder massiven Menschenrechtsverletzungen in ihrem Herkunftsland zu schützen. Im Anschluss an die Novelle hat die Regierung der Slowakischen Republik am 28. Februar 2022 einen Beschluss erlassen, in dem sie die Gewährung eines vorübergehenden Schutzes vom 1. März 2022 bis zum 31. Dezember 2022 genehmigt. Wer kann vorübergehenden Schutz erhalten?Vorübergehender Schutz kann den ukrainischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen gewährt werden, wobei als Familienangehöriger eines ukrainischen Staatsbürgers gilt:
Antrag und Nachweis des vorübergehenden SchutzesEin Ausländer kann vorübergehenden Schutz beantragen:
Wird dem Ausländer vorübergehender Schutz gewährt, wird ihm ein Dokument über den geduldeten Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik mit dem Vermerk "ODÍDENEC" ausgestellt. Beschäftigung von Personen, denen vorübergehender Schutz gewährt wurdeGemäß Artikel 23a Absatz 1 Buchstabe k) des Arbeitsvermittlungsgesetzes kann ein Arbeitgeber einen Drittstaatsangehörigen beschäftigen, dem vorübergehender Schutz gewährt wurde. Ein Drittstaatsangehöriger, dem vorübergehender Schutz gewährt wurde, benötigt keine Bestätigung der Möglichkeit, eine freie Stelle zu besetzen, die einer hochqualifizierten Tätigkeit entspricht; keine Bestätigung der Möglichkeit, eine freie Stelle zu besetzen, und keine Beschäftigungserlaubnis. Ein Arbeitgeber, der einen Staatsangehörigen mit dem vorübergehenden Schutz beschäftigt, ist verpflichtet, die so genannte Informationskarte (das Formular ist auf der Website des Arbeitsamtes verfügbar) spätestens sieben Arbeitstage nach Beginn und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an das Arbeitsamt zu senden.
Publikationen
News
Events und Trainings
kanzlei-news 10. Juli 2026 Eversheds Sutherland advises OCBC on the landmark secondary dual listing of... client news 10. Juli 2026 Setting sail: Eversheds Sutherland advises senior management of D-Marin on ... client news 09. Juli 2026 Eversheds Sutherland advises Costello Medical on transition to employee own... kanzlei-news 01. Juli 2026 Eversheds Sutherland lands lateral partner-led Paris Funds team, as its wid... virtual UAE - Employment law in the Dubai International Financial Centre 10. September 2026 9.30am - 1.30pm (GMT) Virtual in-person Managing AI use in the workplace: what every UK HR team needs to know 10. September 2026 9.30am - 1.00pm (BST) London, Vereinigtes Königreich in-person Basic foundations of US employment law 17. September 2026 9.30am - 4.30pm (GMT) London, Vereinigtes Königreich in-person 2026 BDC Roundtable 23. September 2026 Washington DC, Vereinigte Staaten von Amerika |