Neue Risikobewertung bei Wohnimmobilienfonds
Wohnimmobilienfonds im Spannungsfeld – Wenn Anlegerschutz auf Vertriebsinteressen trifft
31. Oktober 2025
Neue Risikobewertung bei WohnimmobilienfondsWohnimmobilienfonds im Spannungsfeld – Wenn Anlegerschutz auf Vertriebsinteressen trifft31. Oktober 2025 Why should I read this?Offene Immobilienfonds gelten als vergleichsweise sichere Anlageform, die vor allem Privatanleger und risikoscheue Investoren adressieren. Das geringe Risiko wird üblicherweise durch eine Einstufung in niedrige Risikoklassen dargestellt. Angesichts steigender Zinsen, zunehmender Inflation und geopolitischer Unsicherheiten sind auch diese Produkte jedoch unter erheblichen Druck geraten. Neben beträchtlichen Wertverlusten einzelner Fonds wie dem „Uni Immo Wohnen ZBI“, der im Rahmen einer Sonderbewertung im Juni 2024 eine Werteinbuße von etwa 17 % erlitten hat, stellt nun auch die Rechtsprechung neue Anforderungen an die Risikoeinstufung mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Praxis der Fondsanbieter, Vertriebspartner und Anleger. What do I need to know?Anlass war eine Klage, die eine Verbraucherzentrale gegen die Fondsgesellschaft erhoben hat. Das Landgericht Nürnberg-Fürth (Urteil v. 21.11.2024, 4 HK O 5879/24) entschied, dass der Fonds „Uni Immo Wohnen ZBI“ Anleger im Basisinformationsblatt unzureichend über Investitionsrisiken informiert habe. Konkret hob das Gericht hervor, dass die Einstufung in die niedrigeren Risikoklassen „2“ und „3“ erfolgte, obwohl nach den Bewertungsmodalitäten eine höhere Einstufung in die Risikoklasse „6“ erforderlich sei. Wesentliche Erkenntnisse:
Dies hat somit eine deutliche Verschärfung der Risikoeinschätzung zur Folge, durch die Anleger verstärkt auf ein erhöhtes Verlustrisiko hingewiesen werden. In der Praxis stellt eine monatliche Neubewertung des gesamten Fondsimmobilienvolumens zudem nicht nur einen erheblichen Verwaltungs- und Organisationsaufwand dar, sondern verursacht auch hohe Kosten, die letztlich vom Anleger getragen werden müssten. In Reaktion auf die Entscheidung des Gerichts hat sich bereits der offene Immobilienfonds „Wertgrund Wohnselect D“ mit einem Fondsvolumen von ca. 332 Millionen Euro dazu entschlossen, von ehemals quartalsweisen Immobilienbewertungen präventiv auf einen Monatsturnus umzustellen. III. AusblickInnerhalb der Branche könnten Fondsanbieter und Vertriebspartner wegen der Entwicklungen in der Rechtsprechung gehalten sein, die Risikoeinstufung genaustens zu beobachten. Um einer Einstufung in Risikoklasse „6“ entgegenzuwirken, könnte eine monatliche Neubewertung der Immobilien in Erwägung zu ziehen sein. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass die Risikoklasse „6“ von Anlegern als besonders riskant empfunden wird. Dadurch könnten Anlegermittel ausfließen und weitere Investitionen gemieden werden, da sich die Anleger potentiell stärkeren Investitionsrisiken bewusst werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Fondsgesellschaft hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Bis eine höchstrichterliche Entscheidung ergeht, kann also noch dauern. In jedem Fall wird ein abzuwartendes Urteil wegweisend für die Anlageklasse der Wohnimmobilien werden. PublikationenNews
Events und Trainings
legal updates 20. Juli 2026 Industrials Unpacked #1: Supply Chain Contracts legal updates 17. Juli 2026 EU Forced Labour Regulation legal updates 16. Juli 2026 Trump v Slaughter: What the US Supreme Court’s ruling means for transatlant... legal updates 10. Juli 2026 Global Sustainability & ESG Insights - June 2026 kanzlei-news 10. Juli 2026 Eversheds Sutherland advises OCBC on the landmark secondary dual listing of... client news 10. Juli 2026 Setting sail: Eversheds Sutherland advises senior management of D-Marin on ... client news 09. Juli 2026 Eversheds Sutherland advises Costello Medical on transition to employee own... kanzlei-news 01. Juli 2026 Eversheds Sutherland lands lateral partner-led Paris Funds team, as its wid... virtual UAE - Employment law in the Dubai International Financial Centre 10. September 2026 9.30am - 1.30pm (GMT) Virtual in-person Managing AI use in the workplace: what every UK HR team needs to know 10. September 2026 9.30am - 1.00pm (BST) London, Vereinigtes Königreich in-person Basic foundations of US employment law 17. September 2026 9.30am - 4.30pm (GMT) London, Vereinigtes Königreich in-person 2026 BDC Roundtable 23. September 2026 Washington DC, Vereinigte Staaten von Amerika |