Tax - Neue Grundsätze zur Anwendung der Vorsteueraufteilung nach dem Gesamtumsatzschlüssel
The One Pager: Umsatzsteuer
15. April 2024
Tax - Neue Grundsätze zur Anwendung der Vorsteueraufteilung nach dem GesamtumsatzschlüsselThe One Pager: Umsatzsteuer15. April 2024 Mit Schreiben vom 13.02.2024 (III C 2 – S 7306/22/10001:001) änderte das BMF die Grundsätze zur Anwendung der Vorsteueraufteilung „nach dem Verhältnis der Umsätze“ des gesamten Unternehmens im Sinne von § 15 Abs. 4 S. 3 UStG (Gesamtumsatzschlüssel). Berechnung des GesamtumsatzschlüsselsDer Gesamtumsatzschlüssel ergibt sich aus dem Bruch zwischen den zum Vorsteuerabzug berechtigenden Ausgangsumsätzen (Zähler) und dem (Netto-)Gesamtumsatz des Unternehmens (Nenner) bezogen auf den gesamten Besteuerungszeitraum (Kalenderjahr), in welchem die Umsätze steuerbar sind. Im Rahmen des Voranmeldungsverfahrens kann die Berechnung auf Grundlage des Vorjahres durchgeführt und in der Jahresfestsetzung berichtigt werden. Die Voraussetzungen der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG müssen aber dabei jährliche überprüft werden. Der sich hieraus ergebende Prozentsatz ist auf voll Prozentpunkte aufzurunden. Nicht einzubeziehende UmsätzeInsbesondere folgende Umsätze dürfen bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden:
Anwendungsvorrang anderer MethodenSollte eine andere Aufteilungsmethode präziser sein, so ist der Gesamtumsatzschlüssel nicht zulässig. Bei Grundstücken und Gebäuden sind andere Methoden insbesondere:
Die Anwendung des Gesamtumsatzschlüssels bedarf daher stets eines Vergleichs mit den anderen zulässigen Methoden. Ansprechpartner
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